Skip to content

VAN2SHARE - AGB

 

Allgemeine Nutzungs- und Beförderungsbedingungen (AGB)

 

Inhalt

  1. VERTRAGSPARTNER
  2. HINTERGRUND UND VERTRAGSGEGENSTAND
  3. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
  4. REGISTRIERUNG / KONTO DES NUTZERS
  5. BESTELLUNG UND INANSPRUCHNAHME VON VAN2SHARE
  6. WIDERRUF DER BESTELLUNG / VERTRAGSKÜNDIGUNG
  7. BEFÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN
  8. VERFÜGBARKEIT DER APP
  9. VERFÜGBARKEIT DER FAHRZEUGE, BEDIENGEBIET
  10. VERGÜTUNG/BEFÖRDERUNGSENTGELT
  11. PFLICHTEN DES NUTZENDEN IN BEZUG AUF DIE APP
  12. ANSPRÜCHE DES NUTZENDEN BEI SACHMÄNGELN BZW. BEI NUTZUNG DER APP
  13. ANSPRÜCHE DES NUTZERS BEI RECHTSMÄNGELN DER APP
  14. HAFTUNG BEI BEFÖRDERUNGSLEISTUNG
  15. DATENSCHUTZ
  16. ÄNDERUNG DER AGB
  17. SONSTIGE BESTIMMUNGEN



Diese Allgemeinen Nutzungs- und Beförderungsbedingungen ("AGB") der Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstrasse 137, 70327 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter Nr. HRB 19360 gelten für die Nutzung der von Mercedes-Benz AG angebotenen Personenbeförderungsleistung VAN2SHARE und der dafür notwendigen mobilen Applikation.

 

1. Vertragspartner

 

Vertragspartner des Nutzers ist die Mercedes-Benz AG der Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstrasse 137, 70327 Stuttgart (im Folgenden "Mercedes-Benz AG").

 

2. Hintergrund und Vertragsgegenstand

 

VAN2SHARE ist ein Beförderungsangebot der Mercedes-Benz AG für Mitarbeitende der Mercedes-Benz AG und ihrer Gesellschaften sowie ANÜs für dienstliche Zwecke. Das Angebot erlaubt registrierten Nutzenden, über die VAN2SHARE-App Fahrtwünsche einzugeben und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Fahrten finden in Vans/PKWs, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun (9) Personen (einschließlich Fahrendem) geeignet und bestimmt sind, und ausschließlich im Bediengebiet (siehe dazu Ziffer 9 dieser AGB) statt und werden potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Sie beginnen und enden stets an virtuellen Haltestellen.

Vertragsgegenstand dieser AGB sind allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von VAN2SHARE, Regelungen für die Nutzung der dafür erforderlichen VAN2SHARE-App sowie die Rechte und Pflichten von Mercedes-Benz AG sowie des Nutzenden im Zusammenhang mit einer konkreten Beförderung des Nutzenden.

Voraussetzung für die Nutzung von VAN2SHARE sind die Registrierung der Nutzenden gem. Ziffer 4 unten und die Verfügbarkeit der App und Fahrzeuge. Mercedes-Benz AG ermöglicht den Erwerb einer Fahrtberechtigung über die VAN2SHARE-App (im Folgenden nur noch "App") mittels Smartphone. Die Leistung kann nur über die App bestellt werden. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store, sowie im Intune-Unternehmensportal unentgeltlich heruntergeladen werden. Die App steht dem Nutzenden zum Herunterladen und zur Installationen zur Verfügung, ohne dass Mercedes-Benz AG dafür eine Vergütung verlangt. Etwaige Kosten für die Nutzung der App (bspw. in Form der Nutzung von mobilem Datenvolumen für die Durchführung von Buchungen) trägt der Nutzende.

Die Fahrtberechtigung gilt nur in Fahrzeugen von VAN2SHARE und für das Bediengebiet (wie in Ziffer 9 dieser AGB definiert).

 

3. Teilnahmeberechtigung


Alle Personen über vierzehn (14) Jahre sind berechtigt, sich für VAN2SHARE zu registrieren und die App zu nutzen, um Fahrten für betriebliche Belange zu buchen.

Das Fahrpersonal von VAN2SHARE hat das Recht, von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen Altersnachweise und Mercedes-Benz AG-Mitarbeiterausweise einzusehen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, unautorisierte Fahrgäste von der Fahrt auszuschließen, wenn kein Altersnachweis erbracht oder kein gültiger Mercedes-Benz AG-Mitarbeiterausweis vorgelegt werden kann.

 

4. Registrierung / Konto des Nutzers


Um ein VAN2SHARE-Konto eröffnen zu können, müssen Nutzende die App im App-Store heruntergeladen und sich registriert haben. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

  • der Benutzername (Vor- und Zuname),
  • Geburtsdatum,
  • ein Passwort,
  • eine Mobiltelefonnummer und
  • eine gültige E-Mail-Adresse.

 

Für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten gelten die Regelungen der Datenschutzhinweise für die Nutzung von VAN2SHARE (siehe Anlage "Datenschutzhinweise für die Nutzung von VAN2SHARE" zu diesen AGB).

Mercedes-Benz AG kommuniziert im Rahmen der Erbringung der Leistungen im Rahmen von VAN2SHARE, insbesondere auch für den Kundenservice, per E-Mail, SMS und Mitteilungen über die App auf das Mobilgerät des Nutzenden und ggf. über Telefonanrufe.

Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App. Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Nutzende sich mit den AGB einverstanden erklärt.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten sowie daraus folgender Aktivitäten sind die Nutzenden verantwortlich. Um die App zu nutzen, müssen Nutzende sich einloggen, indem die Telefonnummer und der Sicherheitscode eingegeben werden.

Das VAN2SHARE-Nutzerkonto wird individuell für jeden Nutzenden erstellt. Der Nutzende darf diese Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz der Kontoinformationen und des Sicherheitscodes sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Wenn Nutzende irgendeinen Grund zu der Annahme haben, dass ihre Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf ihr Konto zugegriffen wurde, ist Mercedes-Benz AG unverzüglich per E-Mail an van2share- bremen@mercedes-benz.com bzw. van2share-sindelfingen@mercedes-benz.com zu informieren.

 

Nutzende erhalten eine SMS-Nachricht an die vom Nutzenden hinterlegte Telefonnummer,

  • um den Sicherheitscode zur Verifizierung der Erstellung des Nutzenden-Kontos zu erhalten, oder
  • wenn der Nutzende das Passwort über die App zurückgesetzt hat.

 

5. Bestellung und Inanspruchnahme von VAN2SHARE

 

Die Bestellung der Beförderungsleistung erfolgt über das Nutzungskonto. Bei der erstmaligen Bestellung ist der aktuell gültige Promotioncode einzugeben. Die App ermöglicht Nutzenden, eine Fahrt innerhalb des Bediengebiets (die "Fahrt") anzufragen und zu buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben. Alternativ kann die Eingabe über Ortung des Standortes erfolgen. Die Ortungsdienste sind dafür vom Nutzenden freizuschalten. Für die Standortermittlung gelten die Regelungen der Datenschutzhinweise für die Nutzung von

VAN2SHARE (siehe Anlage „Datenschutzhinweise für die Nutzung von VAN2SHARE“ zu diesen AGB).

Eine Bestätigung in der App zeigt dem Nutzenden das Kennzeichen des Fahrzeuges (im Folgenden nur noch "Fahrzeug") sowie weitere Services (im Folgenden nur noch "Services") wie die voraussichtliche Ankunftszeit und den Zustiegspunkt an. An den Fahrenden werden anschließend die folgenden notwendigen Informationen bezüglich des Nutzenden übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Fahrgäste.

 

Nutzende erhalten eine SMS-Nachricht an die vom Nutzenden hinterlegte Telefonnummer, wenn

  • eine Fahrt gebucht wurde,
  • das Fahrzeug sich dem angekündigten Abholort nähert,
  • das Fahrzeug am vorgesehenen Abholort eingetroffen ist, oder
  • der Nutzer am Abholort nicht rechtzeitig erschienen ist und das Fahrzeug weiterfährt

 

Wenn Nutzende eine Buchung für sich und weitere Personen (andere Mitarbeitende von Mercedes-Benz AG) vornehmen, müssen sie die Anzahl der zu befördernden Personen angeben. Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen. Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ kommt ein Beförderungsvertrag ("Beförderungsvertrag") zwischen Mercedes-Benz AG und dem Nutzenden für die jeweilige Beförderungsleistung zustande.

Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet das Fahrpersonal.

Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von der tatsächlichen Fahrzeit abweichen, z.B. aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen und –unterbrechungen. Auch ein gewählter Ausstiegspunkt kann durch die jeweils aktuelle Verkehrslage, Verkehrsbehinderungen oder Betriebsstörungen und –unterbrechungen von VAN2SHARE nicht nutzbar sein.

Die Stornierung einer Buchung über die App ist kostenfrei. Wiederholte Stornierungen, die andere als von der App systemseitig vorgenommene Buchungen betreffen, können zur Aussetzung und Löschung des Nutzenden-Kontos führen. Dies geschieht in alleinigem Ermessen von Mercedes-Benz AG.

Es besteht keine Wartepflicht von VAN2SHARE an gebuchten Zustiegsorten. Wiederholte "No-Show"-Vorfälle können zur Aussetzung des Nutzenden-Kontos führen. Dies geschieht in alleinigem Ermessen von Mercedes-Benz AG.

 

6. Widerruf der Bestellung / Vertragskündigung

 

Die Bestellung der Beförderungsleistung kann vom Nutzenden jederzeit unter Beachtung von Ziffer 5 dieser AGB ohne Angabe von Gründen über die App widerrufen werden.

 

Mercedes-Benz AG kann den Beförderungsauftrag jederzeit bis zur Abholung des Nutzenden kündigen, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn das bestellte Fahrzeug auf Verkehrsbehinderungen trifft oder einen Unfall hatte, es sei denn, dies würde nur zu einer unwesentlichen Verspätung führen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere auch vor, wenn der Nutzende für den Fahrer nicht auffindbar ist. Die Kündigung wird dem Nutzenden in der App angezeigt.

 

7. Beförderungsbestimmungen


Die nachfolgend aufgeführten Beförderungsbedingungen beinhalten sowohl die Verpflichtungen von Mercedes-Benz AG als auch der Nutzer.

 

a. Verhalten

Nutzende haben sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten und das Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzende zum Verlassen des Fahrzeuges aufgefordert werden. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

 

Untersagt sind insbesondere:

  • das Hinausragenlassen von Gegenständen aus dem Fahrzeug;
  • Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten;
  • Betreten des Fahrzeugs mit offenen Speisen oder Getränken bzw. deren Konsum während der Fahrt;

 

Nutzende wenden sich umgehend an den Fahrenden, wenn sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen –die Fahrenden organisieren medizinische Hilfe.

b. Verschmutzung des Fahrzeug-Innenraums

Für einen Nutzenden, gilt das Folgende:

  • Mercedes-Benz AG behält sich vor, diesen Nutzenden im Fall von Verschmutzungen des Fahrzeug- Innenraums, welche über normale Gebrauchsspuren hinausgehen und von diesem zu vertreten sind, in entsprechender Anwendung der Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung in Anspruch zu nehmen.

 

8. Verfügbarkeit der App

 

Der Nutzende hat keinen Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der VAN2SHARE-App. Mercedes-Benz AG ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

Mercedes-Benz AG behält sich vor, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen,

z.B. bei Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

 

9. Verfügbarkeit der Fahrzeuge, Bediengebiet

 

Die Leistung von VAN2SHARE wird nur im definierten Bediengebiet und für betriebliche Belange des Nutzenden gegenüber Mercedes-Benz AG angeboten. Die Bediengebiete sind in der VAN2SHARE App einsehbar. Mercedes-Benz AG behält sich das Recht vor, Bediengebiete jederzeit anzupassen. Der Einsatz der Fahrzeuge obliegt Mercedes-Benz AG.

 

10. Vergütung/Beförderungsentgelt

 

Die Nutzung von VAN2SHARE ist für den Nutzende unentgeltlich.

 

11. Pflichten des Nutzenden in Bezug auf die App

 

Der Nutzende darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und in der Art und Weise nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

 

Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf:

  • die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzenden,

 

Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder verschiedenen Lizenzbedingungen unterliegen. Die App enthält Inhalte von Nutzenden und anderen Via Mobility

DE GmbH-Lizenzgebern. Soweit in diesen AGB nicht vorgesehen, dürfen Nutzende Inhalte, die auf der oder über die App angezeigt werden, nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, durchführen, anzeigen oder verkaufen.

Es besteht kein Nutzungsrecht für Nutzende an irgendwelchen Rechten an der App, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, den Logos, Warenzeichen und Marken von Mercedes-Benz AG und Via Mobility, es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas Anderes geregelt.

 

12. Ansprüche des Nutzenden bei Sachmängeln bzw. bei Nutzung der App

 

Es gelten folgende Regelungen bei Sachmängeln der App:

  • Ein Sachmangel besteht nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit der App und unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit.
  • Bei Updates, Upgrades, neuen Versionslieferungen sind etwaige Mängelansprüche auf die Neuerungen gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
  • Mercedes-Benz AG kann die Art der Nacherfüllung selbst bestimmen. Als Nacherfüllung gilt auch eine zur Verfügung gestellte zumutbare Fehlerumgehung (sog. Workaround).
  • Mercedes-Benz AG kann verlangen, dass der Nutzende übersandte Programme oder Programmteile mit Korrekturen auf seinem mobilen Endgerät einspielt.
  • Eine Vornahme von Korrekturen durch den Nutzende oder Dritte ist untersagt.
  • Der Nutzende hat Sachmängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen und konkret zu beschreiben. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
  • Mängelansprüche entfallen bei Änderungen oder Erweiterungen, die der Nutzende selbst oder Dritte an der App vorgenommen haben, es sei denn, der Nutzende weist nach, dass diese Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Mercedes-Benz AG steht nicht ein für Mängel aus unsachgemäßem Betrieb oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Nutzenden.

 

Es gelten zudem folgende Regelungen bei der Nutzung der App:

  • Mercedes-Benz AG haftet nicht dafür, dass die dem Nutzenden übermittelten Informationen den Nutzenden rechtzeitig erreichen.
  • Mercedes-Benz AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.
  • Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von Mercedes-Benz AG auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzenden zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.
  • Mercedes-Benz AG haftet nicht für die Qualität oder Genauigkeit der Inhalte, die Nutzende mit der App oder anderen Websites ansehen.

 

Ergänzende Hinweise bezüglich der Nutzung und Nutzbarkeit der App:

  • Die App ist ausschließlich für den Gebrauch des Nutzenden im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für Mercedes-Benz AG im Betriebsgebiet und während der Betriebszeiten gedacht. Mercedes-Benz AG haftet nicht für die Handlungen der Nutzenden, wenn sie die App verwenden.
  • Mercedes-Benz AG kann jeden Aspekt der App jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, einschließlich der Betriebsstunden oder der Verfügbarkeit der App oder einer Funktion, ohne Pflicht zur vorherigen Ankündigung oder Haftung seitens Mercedes-Benz AG.
  • Hinsichtlich der Haftung von Mercedes-Benz AG für Schäden im Zusammenhang mit der jeweiligen Beförderungsleistung gelten die Bestimmungen in Ziffer 14.

 


13. Ansprüche des Nutzers bei Rechtsmängeln der App

 

Mercedes-Benz AG gewährleistet, dass die App bei Nutzung nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzenden keine Rechte Dritter verletzt. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Nutzende Mercedes-Benz AG von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und, sofern und soweit rechtlich möglich,

Mercedes-Benz AG die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Nutzende wird Mercedes-Benz AG dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen.

Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Beeinträchtigt ein Recht eines Dritten die vertragsgemäße Nutzung der App durch den Nutzenden, so kann Mercedes-Benz AG nach eigener Wahl entweder die App so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Nutzenden die benötigte Befugnis zur Nutzung der App verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Nutzenden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen.

Ansprüche des Nutzenden bestehen nicht, soweit die App durch den Nutzenden oder Dritte geändert worden ist oder soweit die Rechtsverletzung infolge einer Kombination der App mit Leistungen oder Produkten Dritter entstanden ist, es sei denn, der Nutzende weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht durch die Änderungen bzw. Kombination verursacht worden ist.

 

14. Haftung bei Beförderungsleistung

 

Für einen Nutzenden gilt bei Schäden, die dieser Nutzende aufgrund einer Beförderungsleistung von VAN2SHARE erleidet, das Folgende:

  • Mercedes-Benz AG haftet gegenüber diesem Nutzende für Sachschäden, die durch die Beförderung dieses Nutzenden entstehen und von Mercedes-Benz AG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nachweislich herbeigeführt worden sind.
  • Für Personenschäden haftet Mercedes-Benz AG diesem Nutzenden im Sinne von § 104 SGB VII nur, wenn Mercedes-Benz AG den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt hat.
  • Die Haftung von Mercedes-Benz AG für Schäden dieses Nutzenden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung von Mercedes-Benz AG nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), sofern im Fall eines Personenschadens dieser nicht von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger getragen wird.

 

Die vorstehenden Haftungsregelungen wirken jeweils auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen (z.B. Mitarbeitende) von Mercedes-Benz AG und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

 

15. Datenschutz

 

Mercedes-Benz AG verpflichtet sich, den Datenschutz einzuhalten und verweist auf die Datenschutzhinweise für die Nutzung von VAN2SHARE, die in der App abgerufen werden können. Bei Sicherheitsproblemen informiert Mercedes- Benz AG die Nutzenden umgehend nach Kenntnis per Benachrichtigung in der App oder E-Mail.

 

16. Änderung der AGB


Mercedes-Benz AG hat das jederzeitige Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig in der App mitgeteilt. Die jeweils geltenden AGB gelten als vom Nutzenden genehmigt, wenn er die App weiter nutzt. Hierauf wird der Nutzende in der Änderungsankündigung hingewiesen.

Widerspricht ein Nutzender einer Änderung dieser AGB innerhalb der in der App mitgeteilten Änderungsfrist, gilt dies als Kündigung seines Kontos.

 

17. Sonstige Bestimmungen


Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung in Textform (E-Mail, Fax, auch: Briefpost), soweit diese AGB nichts Anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen Beabsichtigten am nächsten kommt.

Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Mercedes-Benz AG ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen. Mercedes-Benz AG behält sich das Recht vor, Nutzungskonten auszusetzen oder zu beenden und den Zugang zur App nach eigenem Ermessen zu verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.